Eidg. Diplom

Experte/-in für berufliche Vorsorge HFP

kontrollieren, berechnen, empfehlen, überprüfen, beraten, anordnen

Experte/-in für berufliche Vorsorge HFP
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Was macht ein/e Experte/-in für berufliche Vorsorge HFP?

Beratung bei der beruflichen Vorsorge benötigen nicht nur Privatpersonen. Auch staatliche Vorsorgeeinrichtungen und Unternehmen sind von den Kontrollen von Fachleuten in allen Fragen der beruflichen Vorsorge betroffen, kommen aber auch in den Genuss ihrer Empfehlungen.

Die Experten und Expertinnen für berufliche Vorsorge prüfen in regelmässigen Abständen die finanzielle Sicherheit von Vorsorgeeinrichtungen. Dazu stehen sie auch in Kontakt zu Aufsichtsbehörden oder Revisionsstellen. Sie verfolgen einen gesetzlichen Auftrag und beachten in diesem Sinne alle rechtlichen Gesichtspunkte der Personalvorsorge. Dazu zählen die Rechte der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge, aber auch das Sozialversicherungs-, Stiftungs- und Steuerrecht. Für ihre Empfehlungen zur beruflichen Vorsorge richten sie sich nach Statistiken und Berechnungen. Zu ihrer Arbeit zählen auch Anlagestrategien und die Ausarbeitung von Versicherungs- und Vorsorgekonzepten.

Sie begleiten den formellen Ablauf von Liquidationen und Fusionen, unterstützen ihre Mandatsgeber bei der Ausarbeitung von Sanierungsplänen, wenn das Vorsorgevermögen kleiner ist als das verpflichtende Vorsorgekapital, und beraten Pensionskassen bei der Organisation ihrer Verwaltung.

Was und wozu?

  • Damit eine Vorsorgeeinrichtung bei einem komplizierten Leistungsfall die optimale Lösung findet, zeigt der Experte für berufliche Vorsorge zwei sinnvolle Möglichkeiten auf.
  • Damit die Expertin für berufliche Vorsorge eine Basis für ihre Unterstützung, aber auch für die Prüfung zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung hat, stützt sie sich auf versicherungs- und finanzmathematische Anwendungen.
  • Damit Stiftungen zur finanzielle Sicherheit gewährleisten können und entsprechende Sorgfalt erfahren, führt der Experte für berufliche Vorsorge Weiterbildungen für die Stiftungsräte durch.
  • Damit die freien Mittel einer Versicherung gewinnbringend verwendet werden können, macht die Expertin für berufliche Vorsorge Vorschläge unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen.

Facts

Zutritt
Bei Prüfungsantritt:

a) Abgeschlossene berufliche Grundbildung (EFZ), Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität oder gleichwertiger Abschluss und

b) mind. 4 Jahre Berufserfahrung im Bereich der beruflichen Vorsorge sowie

c) die erforderlichen Module bzw. gleichwertige Abschlüsse.
Ausbildung
3 Jahre berufsbegleitende Weiterbildung.

Hinweis: Die Kurskosten werden teilweise vom Bund übernommen. Absolventen/-innen einer Höheren Fachprüfung können beim Bund einen Subventionsantrag stellen, womit 50% des Kursgeldes (höchstens 10'500.–) sowie zusätzlich 4'000.– (sofern Mitgliedsfirma) aus dem Weiterbildungsfonds zurückerstattet werden.
Sonnenseite
Vorsorgeeinrichtungen Empfehlungen abzugeben, die am Ende Früchte tragen und dies im Sinne einer finanziellen Absicherung, ist eine befriedigende Tätigkeit.
Schattenseite
Als Kontrollorgan ist man nicht immer ein gern gesehener Gast. Auch die Begleitung von Liquidationen ist keine erfreuliche Sache.
Gut zu wissen
Von der Aufsichtsbehörde zur Beurteilung einer Anlagestrategie über die Kontrolle der finanziellen Sicherheit einer Vorsorgeeinrichtung bis zur Durchführung einer Weiterbildung, langweilig wird es selten in diesem Beruf. Allerdings haben die Experten und Expertinnen für berufliche Vorsorge auch viel mit Gesetzen, Richtlinien und Rechtsgrundlagen zu tun, die sie kennen und anwenden müssen. Das heisst, kommunikative Aufgaben wechseln sich ab mit eher trockenen Materien.

TOP 10 Anforderungen

sehr wichtig
wichtig
wichtig
sehr wichtig
unverzichtbar
unverzichtbar
sehr wichtig
wichtig
unverzichtbar
unverzichtbar

Karrierewege als Experte/-in für berufliche Vorsorge HFP

Eigenes Beratungsbüro für berufliche Vorsorge

Master of Advanced Studies (MAS) in Risk Management, in Financial Consulting, Corporate Finance

Experte/-in für berufliche Vorsorge HFP

Abgeschlossene berufliche Grundbildung (EFZ) oder Maturität (siehe Zutritt)

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