Eidg. Fachausweis

Fischereiaufseher/in BP

pflegen, kontrollieren, informieren, vermitteln, beobachten

Fischereiaufseher/in BP
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Was macht ein/e Fischereiaufseher/in BP?

Die Fauna in stehenden oder fliessenden Gewässern braucht nicht nur Aufsicht, sondern auch Schutz. Fischereiaufseher und Fischereiaufseherinnen kümmern sich um das Wohlergehen von einheimischen Fischen und Krebsen in Gewässern einer bestimmten Region.

Wenn zum Beispiel Seewasser genutzt werden soll oder in unmittelbarer Nähe von Gewässern Bauprojekte anstehen, die Einfluss auf den Fisch- und Krebsbestand nehmen könnten, braucht es das Fachwissen der Fischereiaufsehern und -aufseherinnen. In solchen Momenten vermitteln sie zwischen den örtlichen Behörden und der Bauherrschaft, so dass die Lebensräume der Wassertiere erhalten bleiben. Mit ihren Kenntnissen über Fisch- und Krebsarten, Gewässerökologie, Fischereiwirtschaft sowie technischem und rechtlichem Hintergrundwissen suchen diese Berufsleute stets nach einer optimalen Lösung. Sie pflegen die Ufer auf natürliche Weise, kümmern sich um bauliche Einrichtungen zum Schutz der Fauna und Flora und führen zum Teil auch Fischzucht- und Brutanlagen.

Um eine tierschutzkonforme Fischerei zu gewährleisten, kontrollieren die Fischereiaufseher und -aufseherinnen die Aktivitäten der Angler und Berufsfischer. Zudem erheben sie regelmässig die Fisch- und Krebsbestände, womit sie wichtige Grundlagen für die Verwaltung und Forschung bereithalten.

Was und wozu?

  • Damit Fachleute und die Öffentlichkeit über laufende Projekte rund um die örtlichen Gewässer, ihre Fauna und Flora im Bilde sind, informiert der Fischereiaufseher sie bei jeder Gelegenheit.
  • Damit das Wasser eines Bergsees, das zur Energieerzeugung genutzt werden soll, so abgeleitet werden kann, dass die Fische und Krebse keinen Schaden nehmen, vermittelt die Fischereiaufseherin zwischen Behörden und Projektleitung.
  • Damit die Fachpersonen von Wasserkraftanlagen, Gemeinden und Amtsstellen sowie Angler, Berufsfischer und Landwirte fachkundige Infos oder Unterstützung erhalten, wenden sie sich an den Fischereiaufseher.
  • Damit keine Schadstoffe in einen Teich gelangen, pflegt und hegt die Fischereiaufseherin naturnahe Uferzonen und unternimmt an diesen Stellen regelmässige Kontrollen.

Facts

Zutritt
Bei Prüfungsantritt:

a) Abgeschlossene Berufslehre (EFZ) oder gleichwertige Ausbildung sowie

b) mind. 3 Jahre Berufserfahrung in diesem Gebiet und

c) SVFA-Zertifikat nach Durchführung der erforderlichen Kurse.
Ausbildung
2–3 Jahre berufsbegleitende Ausbildung. Diese erfolgt «on the Job» und wird in der Regel von den kantonalen Fachstellen für Fischerei durchgeführt.

Hinweis: Die Kurskosten werden teilweise vom Bund übernommen. Absolventen/-innen einer Berufsprüfung können beim Bund einen Subventionsantrag stellen, womit 50% des Kursgeldes (höchstens 9'500.–) sowie zusätzlich 4'000.– (sofern Mitgliedsfirma) aus dem Weiterbildungsfonds zurückerstattet werden.
Sonnenseite
Es ist nicht nur eine sinnvolle, sondern auch eine sehr schöne Aufgabe, sich um Fische, Krebse und andere Wassertiere in Gewässern zu kümmern. Ihre Lebensräume werden immer kleiner, daher ist jede Tat, diese zu schützen und zu erhalten, eine gute Tat.
Schattenseite
Manchmal sind Bauprojekte so gross und mächtig, dass nur eine Kompromisslösung helfen kann, die Fauna und Flora eines Gewässers zu erhalten. Auch Fischsterben kommt vor, kein schönes Erlebnis
Gut zu wissen
Für Fischereiaufseher und Fischereiaufseherinnen bietet nicht jeder Kanton gleich viele Stellenangebote. Je nachdem muss man als Kantonsangestellte/r einen Umzug in Betracht ziehen. Dafür bieten die verschiedenen Arten von Gewässern sowie die Organisation der Fischerei spannende Möglichkeiten. Auch Fischzuchten und Brutanlagen sind möglich.

TOP 10 Anforderungen

sehr wichtig
unverzichtbar
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wichtig
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Karrierewege als Fischereiaufseher/in BP

Umweltingenieur/in FH – Naturmanagement (Bachelor)

Fischwirtschaftsmeister/in (Ausbildung in Deutschland)

Fischereiaufseher/in BP

Berufliche Grundbildung mit EFZ oder gleichwertiger Abschluss (siehe Zutritt)

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