Eidg. Fachausweis

Sportartenlehrer/in BP

unterrichten, vorzeigen, anleiten, motivieren, verbessern

Sportartenlehrer/in BP
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Was macht ein/e Sportartenlehrer/in BP?

Sportartenlehrer und Sportartenlehrerinnen unterrichten Einzelpersonen und Gruppen allen Alters in ihrer Sportart. Sie planen Kurse, Lektionen und Trainings und führen diese anschliessend durch. Sie gewährleisten eine qualitativ hoch stehende Ausbildung, begleiten ihre Schüler und berücksichtigen dabei stets deren Leistungsniveaus und Ziele.

Die Berufsprüfung zum eidg. Fachausweis Sportartenlehrer/in kann in einer der folgenden Sportarten absolviert werden: Bootsfahrt, Eislaufen, Golf, Judo, Ju-Jitsu, Kanu, Karate, Klettern, Mountainbike, Paartanz, Running, Schwimmsport, Segeln, Solotanz, Tennis, oder Windsurfen. Jede dieser Sportarten wird im Berufslexikon (www.gateway.one/berufskunde) einzeln aufgeführt und beschrieben.

Der Sicherheit und Gesundheit aller Teilnehmenden kommt in allen Situationen höchste Priorität zu. Deshalb achten die Lehrpersonen auf die Einhaltung der Regeln, während des Unterrichts, aber auch während Sportwettkämpfen, Ausflügen oder Ferienlagern.

Was und wozu?

  • Damit seine Schüler dazulernen können, zeigt ihnen der Sportartenlehrer die zentralen Techniken, z.B. verschiedene Schläge im Tennis oder Sicherungs- und Klettertechniken.
  • Damit Interessierte mehr über die Sportart erfahren, informiert sie die Sportartenlehrerin über den Trainingsaufbau und eine passende Ausrüstung.
  • Damit sich die Schüler mit einander messen können, organisiert der Sportartenlehrer Wettkämpfe und begleitet sie in Trainingslager.
  • Damit die Kurse stets gefüllt sind, betreibt die Sportartenlehrerin Marketing und erledigt auch administrative Arbeiten, wie z.B. die Organisation der Kursanmeldungen.

Facts

Zutritt
Bei Prüfungsantritt:

a) Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ), Matura, Fachmittelschule oder gleichwertiger Abschluss sowie mind. 2 Jahre Praxis als aktive Lehrperson der gewählten Fachrichtung (mind. 250 Lektionen innerhalb der letzten 3 Jahre) oder

b) anderer Abschluss sowie mehr als 5 Jahre Praxis als aktive Lehrperson der gewählten Fachrichtung (mind. 250 Lektionen innerhalb der letzten 3 Jahre) oder

c) anderer Abschluss sowie mehr als 3 Jahre Praxis als aktive Lehrperson der gewählten Fachrichtung mit insg. mehr als 10 Jahre Praxis im Bereich der sportlichen Ausbildung.

Hinzu kommt:

d) Höchste J+S- und/oder esa-Anerkennung als Leiter/in sowie erfolgreicher Abschluss der in der gewählten Fachrichtung erforderlichen Kurse/Module.

e) Niveaugerechte Ausbildung im Bereich Sanität und/oder Rettungswesen in der gewählten Fachrichtung (nicht älter als 5 Jahre)

f) Empfehlung des zuständigen Verbandes der gewählten Fachrichtung.
Ausbildung
Die Ausbildung dauert je nach Fachrichtung unterschiedlich lange, kann aber fast in jeder Fachrichtung als berufsbegleitende Weiterbildung absolviert werden (siehe Einzelbeschreibungen auf www.gateway.one/berufskunde).

Hinweis: Die Kurskosten werden teilweise vom Bund übernommen. Absolventen/-innen einer Berufsprüfung können beim Bund einen Subventionsantrag stellen, womit 50% des Kursgeldes (höchstens 9'500.–) sowie zusätzlich 4'000.– (sofern Mitgliedsfirma) aus dem Weiterbildungsfonds zurückerstattet werden.
Sonnenseite
Sportartenlehrer und Sportartenlehrerinnen fördern ihre Sportart, indem sie Jung und Alt dazu animieren, Sport zu treiben. Gelebte Werte wie Fairness oder Teamfähigkeit nützen auch ausserhalb der Trainings.
Schattenseite
Die Arbeitszeiten können unregelmässig und saisonabhängig sein.
Gut zu wissen
Sportartenlehrpersonen sind selbstständig erwerbend oder arbeiten im Anstellungsverhältnis bei Sportschulen der jeweiligen Disziplin, bei Verbänden oder Vereinen. Dabei können sie im Gesundheits-, Freizeit- oder Breitensport tätig sein.

TOP 10 Anforderungen

sehr wichtig
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unverzichtbar
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unverzichtbar
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sehr wichtig
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Karrierewege als Sportartenlehrer/in BP

Bachelor of Science (EHSM) in Sports

Trainer/in Spitzensport HFP, Sportartenschulleiter/in HFP (eidgenössisches Diplom)

Sportartenlehrer/in BP

Berufliche Grundbildung (EFZ) oder gleichwertiger Abschluss (siehe Zutritt)

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