Eidg. Diplom

Gärtnermeister/in HFP

führen, leiten, akquirieren, kalkulieren, gestalten, organisieren, abrechnen

Gärtnermeister/in HFP
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Was macht ein/e Gärtnermeister/in HFP?

Gärtnermeister und Gärtnermeisterinnen tragen u.a. mit der Gestaltung von privaten und öffentlichen Gartenanlagen zum Wohlbefinden der Menschen und zur Erhöhung deren Lebensqualität bei. Sie führen selbstständig ein Unternehmen in der Pflanzenproduktion oder im Garten- und Landschaftsbau oder sind dort in einer Kaderposition tätig.

Die Meister und Meisterinnen erarbeiten die Grundlagen für die Gründung, erfolgreiche Führung und Entwicklung des Unternehmens und treffen Massnahmen zur Umsetzung, Kontrolle und Verbesserung. Sie weisen die Mitarbeitenden und Lernenden an und kontrollierenderen Arbeiten. Sie akquirieren neue und betreuen bestehende Kunden und gehen zuvorkommend auf deren Wünsche und Bedürfnisse ein. Sie kümmern sich auch um die Rechnungsstellung und analysieren die Projekte, um ihre Angebote zu optimieren.

Als Hauptverantwortliche für die Qualität, den nachhaltigen Umgang mit Energie und Ressourcen sowie die Arbeitssicherheit im Betrieb kontrollieren die Gärtnermeister und Gärtnermeisterinnen die Einhaltung der Vorschriften zur Arbeitssicherheit, zum Natur- und Umweltschutz und achten bei der Ausübung ihrer Aufgaben auf die Förderung der Biodiversität und die nachhaltige Nutzung der Ressourcen.

Fachrichtungen

Gärtnermeister und Gärtnermeisterinnen der Fachrichtung Garten- und Landschaftsbau beschäftigen sich mit dem Bau von öffentlichen und privaten Gartenanlagen und Grünflächen. Sie planen und leiten die Gestaltung von Parks, Garten-, Spiel- und Sportanlagen. Versiert beurteilen sie die Standorte in Bezug auf Licht-, Boden- und Wasserverhältnisse. Dann wählen sie die passenden Pflanzen entsprechend derer Standortansprüche und Eigenschaften aus und bestimmen geeignete Pflegemassnahmen. Sie leiten einen Bereich / eine Abteilung oder eine ganze Firma. Sie führen die Verhandlungen mit der Kundschaft und legen die Preise fest. Gärtnermeister und Gärtnermeisterinnen unterstützen ihre Mitarbeitenden, indem sie die Arbeiten vorbereiten und die Umsetzung planen.
Gärtnermeister und Gärtnermeisterinnen der Fachrichtung Produktion leiten eine Abteilung oder die ganze Firma einer Baumschule, Stauden- oder Zierpflanzengärtnerei. Sie planen die Kulturabläufe langfristig für eine optimale Belegung der betrieblichen Anlagen und unter Berücksichtigung von Aktualitäten und Trends. Dabei legen sie die Ziele bezüglich schonendem Umgang mit Ressourcen fest. Sie sind hauptverantwortlich für die Umsetzung der Massnahmen zur Unfallverhütung und zum Gesundheitsschutz im Betrieb. Als Geschäftsführer und Geschäftsführerinnen übernehmen sie die Verantwortung bezüglich der wirtschaftlichen Ausrichtung und des Erfolg der Firma. Gärtnermeister und Gärtnermeisterinnen organisieren und leiten ausserdem den Pflanzenverkauf und beraten die Kundschaft. Sie optimieren die Verkaufssituationen und Verkaufsabläufe, überwachen die Verkaufszahlen, bewirtschaften das Lager und erledigen die entsprechenden administrativen Aufgaben. Ausserdem vertreten und repräsentieren sie den Betrieb gegenüber den Kunden und Lieferanten.

Was und wozu?

  • Damit kein Kundenwunsch unerfüllt bleibt, entwickelt der Gärtnermeister anhand von dessen Lebensbereich und Gestaltungsideen unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben ein geeignetes Pflegekonzept.
  • Damit der Kunde am Ende nicht von einer hohen Rechnung überrascht wird, präsentiert ihm die Gärtnermeisterin unter Verwendung verschiedener Präsentationstechniken ihre Projektideen und gibt gleichzeitig erste Kostenschätzungen ab.
  • Damit die Biodiversität gefördert wird, natürliche Lebensräume erhalten bleiben und die Umwelt geschützt wird, weist der Gärtnermeister seine Kundschaft auf geeignete Pflanzen und Bepflanzungskonzepte hin.
  • Damit die wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Interessen zielführend verbunden werden, beachtet die Gärtnermeisterin diese bei der Konzeption, Planung, Anlage, Erhaltung und Pflege von Naturräumen.

Facts

Zutritt
Bei Prüfungsantritt:

Eidg. Fachausweis als Gärtner/in BP (Berufsprüfung) oder gleichwertige Qualifikation mit mind. 1½ Jahren Berufspraxis in der gewählten Fachrichtung nach Abschluss der Berufsprüfung oder der gleichwertigen Qualifikation. Für die Höhere Fachprüfung muss der Nachweis über die gültigen Modulabschlüsse oder eine Gleichwertigkeitsbestätigung vorgewiesen werden.
Ausbildung
1-2 Jahre berufsbegleitende Weiterbildung. Die Weiterbildung ist modular aufgebaut.

Hinweis: Die Kurskosten werden teilweise vom Bund übernommen. Absolventen/-innen einer Höheren Fachprüfung können beim Bund einen Subventionsantrag stellen, womit 50% des Kursgeldes (höchstens 10'500.–).
Sonnenseite
Gärtnermeister und Gärtnermeisterinnen leisten durch ihr Wirken als ausgewiesene Fachkräfte einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit und Existenzsicherung des Produktions- oder Gartenbauunternehmens und zur Erhaltung anspruchsvoller Arbeitsplätze in der grünen Branche.
Schattenseite
Ständige Weiterbildung über aktuelle Entwicklungen in Technik, Arbeitsmitteln, Arbeitssicherheit, Gesundheitsprävention, Umwelt- und Naturschutz, oder gesellschaftlichen Trends ist unverzichtbar.
Gut zu wissen
Als leitende Angestellte befassen sich Gärtnermeister und Gärtnermeisterinnen mit anspruchsvollen Fach- und Führungsaufgaben in Gärtnereien, beim Gartenbauamt, auf dem Friedhof, in botanischen Gärten oder Forschungsinstituten. Manch eine/r ist auch in der Berufsbildung oder in beratender Funktion in der Dünger-, Pflanzenschutz- und Zulieferindustrie oder im Handel tätig.

TOP 10 Anforderungen

unverzichtbar
wichtig
unverzichtbar
sehr wichtig
wichtig
sehr wichtig
wichtig
unverzichtbar
sehr wichtig
unverzichtbar

Karrierewege als Gärtnermeister/in HFP

Weiterbildungsangebote von Berufsfach-, Gartenbau- und Fachhochschulen sowie von Verbänden, z.B. JardinSuisse oder Vereinigung Schweizerischer Stadtgärtnereien und Gartenbauämter VSSG.

Ingenieur/in FH Hortikultur, Landschaftsarchitekt/in FH (Bachelor)

Gartenbautechniker/in HF (eidg. Diplom)

Gärtnermeister/in HFP

Gärtner/in BP oder gleichwertiger Abschluss (siehe Zutritt)

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