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HR-Assistent/in

Personalassistent/in

assistieren, anstellen, künden, dokumentieren, beraten, berechnen

Personalassistent/in
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Was macht ein/e Personalassistent/in?

Personalassistenten und Personalassistentinnen sind für administrative Aufgaben im Bereich Human Resources zuständig. Sie bieten aufgrund ihres Detailwissens im Personalmanagement kompetente Unterstützung bei allen Aspekten rund ums Personalwesen. Oft führen sie in einem kleinen Betrieb die Personaladministration selbstständig oder übernehmen in grösseren Unternehmen wichtige Aufgaben im Human Resource Management (HRM).

Die Assistenten und Assistentinnen schreiben und publizieren Stelleninserate, erteilen den Bewerbenden erste Auskünfte und stellen Unterlagen über die Firma und die ausgeschriebenen Stellen zusammen. Nach der Sichtung der eingegangenen Bewerbungsdossiers treffen sie erste Entscheidungen. Sie klären die Salärstufen und Sozialleistungen ab, holen für ausländische Mitarbeitende Bewilligungen ein und arbeiten Arbeitsverträge aus. Verlässt jemand das Unternehmen, arrangieren sie das Austrittsgespräch, stellen Arbeitszeugnisse aus und regeln die Austrittsformalitäten.

Was und wozu?

  • Damit der Personalleiter oder die Personalabteilung entlastet werden, unterstützt sie die Personalassistentin z.B. beim Rekrutierungsprozess oder beim Erstellen von Arbeitszeugnissen, Verträgen und Vereinbarungen.
  • Damit sich Mitarbeitende mit Fragen zu Zulagen, Krankheit, Unfall, Arbeitszeit und Freitagen, bei Problemen am Arbeitsplatz, Versetzungs- und Beförderungswünschen an eine kompetente Fachperson wenden können, dient ihnen der Personalassistent als wichtiger Ansprechpartner.
  • Damit die Mitarbeitenden der Firma rechtzeitig ihren Lohn überwiesen bekommen, macht sich die Personalassistentin mit sämtlichen geltenden Regelungen bei Lohnabrechnungen vertraut und überweist ihnen ihr Gehalt.
  • Damit er nach Weisungen der Leitung Human Resources die Arbeitsverträge ausarbeiten kann, wendet der Personalassistent seine fundierten Kenntnisse der arbeitsrechtlichen Bestimmungen und des Sozialversicherungssystems an.

Facts

Zutritt
a) Abgeschlossene 3-jährige berufliche Grundausbildung sowie mindestens 2 Jahre Berufspraxis oder

b) gymnasiale Maturität sowie 2 Jahre Berufspraxis oder

c) Zugang ohne eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder Matura, dafür mit 4 Jahren Berufspraxis.
Ausbildung
1–2 Semester berufsbegleitende Weiterbildung. Die bestandene Zertifikatsprüfung ist Voraussetzung für die Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung HR-Fachmann/-frau BP.
Sonnenseite
Immer mehr Unternehmen erkennen die Bedeutung der Personaladministration für die Erreichung der personalwirtschaftlichen Ziele. Um die täglichen Arbeitsprozesse effizient zu gestalten und die Leitung der Personalabteilung zu entlasten, erfüllen Personalassistenten und Personalassistentinnen eine Fülle von wichtigen Funktionen.
Schattenseite
Es gibt auch eher unangenehme Situationen, z.B., wenn einem langjährigen Mitarbeiter gekündigt werden muss.
Gut zu wissen
Personalassistenten und Personalassistentinnen arbeiten vorwiegend als Sachbearbeiter/innen im Bereich Human Resources. Sie führen selbstständig die Personaladministration in KMU oder öffentlichen Verwaltungen oder fungieren in grösseren Unternehmen als Assistent/in. Fachpersonen im HR-Bereich sind gesuchte Berufsleute.

TOP 10 Anforderungen

sehr wichtig
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unverzichtbar
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unverzichtbar
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wichtig
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Karrierewege als Personalassistent/in

Es bestehen verschiedene Weiterbildungsangebote von Fach- und Berufsfachschulen und Weiterbildungszentren.

Betriebsökonom/in FH (Bachelor)

Betriebswirtschafter/in HF (eidg. Diplom)

Leiter/in Human Resources HFP, Ausbildungsleiter/in HFP (eidg. Diplom)

HR-Fachmann/-frau BP (eidg. Fachausweis)

Personalassistent/in

Berufliche Grundbildung (EFZ) oder gleichwertiger Abschluss (siehe Zutritt)

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